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Frauen bei der Arbeitsvermittlung nicht länger benachteiligen
08.03.2011 | 11:56 Uhr

Berlin, 7. März 2011
Zum morgigen 100. Internationalen Frauentag erklärt Bundesfrauensprecherin Edda Schliepack:

Langzeitarbeitslose Frauen in Deutschland sind bei der Arbeitsvermittlung oftmals klar benachteiligt. Insbesondere die geltenden Frauenförderquoten werden nicht eingehalten, sondern vielmehr durch die bevorzugte Vermittlung von Männern ausgehebelt. Zudem werden Frauen häufiger als Männer in eine geringfügige Beschäftigung vermittelt. Darüber hinaus verhindern die gesetzlichen Regelungen zur Anrechnung des Partnereinkommens in einer Bedarfsgemeinschaft, dass arbeitslose Frauen in Arbeit vermittelt werden. Denn Arbeitslose, die aufgrund der Anrechnung des Partnereinkommens aus dem Leistungsbezug fallen, verlieren dadurch ihre Rechte als Erwerbslose und haben praktisch keinen Zugang zu Arbeitsförderungsmaßnahmen.

Der SoVD fordert die Jobcenter dazu auf, alles dafür zu tun, um die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Hierfür sind durchgreifende Änderungen bei der Arbeitsvermittlung  erforderlich. So müssen Frauen mit Kleinkindern und Alleinerziehende besondere Unterstützung bei der Kinderbetreuung erhalten. In den Jobcentern müssen verpflichtend Genderbeauftragte tätig werden.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Anrechnung von Partnereinkommen neu zu regeln und sicherzustellen, dass jeder Arbeitslose einen individuellen Anspruch auf Arbeitsförderungsmaßnahmen erhält.

 

 


V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs


 
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