Ketchup-Tütchen geklaut?
Burger King will weiteres Betriebsratsmitglied in Dortmund fristlos kündigen
Mit Schreiben vom 15.07.2013 hat sich die Burger King GmbH erneut an das Dortmunder Arbeitsgericht gewandt, um ein Betriebsratsmitglied fristlos zu kündigen. Diesmal lautet der Vorwurf: „...hat 7 Tütchen Saucen aus dem Restaurant mitgenommen.“
Dieser Vorwurf reicht nach Meinung der Burger King GmbH aus, um einen Assistent Manager nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit loszuwerden. „Wieder geht es um ein Betriebsratsmitglied,“ so Manfred Sträter von der Gewerkschaft NGG. Das Gericht (7BV 92/13) hat zur mündlichen Verhandlung am 09.08.2013 , 13.00 Uhr eingeladen.
Gütetermin gescheitert, Kammertermin am 09.10.2013, 9.00 Uhr, Arbeitsgericht Dortmund
Der Gütetermin im Zustimmungsersetzungsverfahren wegen der fristlosen Kündigungen des Betriebsratsvorsitzenden des Burger King Restaurant, Dortmund-Kley ist gescheitert. Herr Yildiz fehlte unentschuldigt. Sein angeblicher Vertreter Dr. Stummel war nicht bevollmächtigt. Der Rechtsanwalt Naujoks bestritt die ordnungsgemäße, anwaltliche Vertretung des Betriebsrats. Es war ersichtlich, dass Naujoks kein Interesse an einer Sachaufklärung oder gütlichen Einigung hatte. Noch im Gerichtstermin versuchte Naujoks eine neue Antragsschrift auf Auflösung des gesamten Betriebsrates Do-Kley zu übergeben. Der Richter verwies ihn an die Geschäftsstelle des Gerichtes.
Zum Gütetermin erschienen 40 Zuhörer/innen zur Unterstützung des Betriebsratsvorsitzenden.
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