Arbeitgeber abgemahnt − Streikverzichtserklärungen unwirksam
Private Schienenpersonennahverkehrsunternehmen haben Lokomotivführer aufgefordert, den Tarifabschluss der Eisenbahn-Verkehrsgewerk-schaft (EVG) anzuerkennen. Gleichzeitig sollten sie eine Streikverzichtserklärung unterzeichnen.
Damit möchten die Arbeitgeber zum einen die GDL-Mitglieder massiv verunsichern. Zum anderen wollen sie die gravierenden Auswirkungen der GDL-Arbeitskämpfe abschwächen.
Das Vorgehen der Arbeitgeber ist weder moralisch vertretbar noch rechtlich haltbar. Es verstößt eindeutig gegen Artikel 9 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes. Dort ist geregelt, dass Abreden, die die Koalitionsfreiheit einschränken, wozu auch das Recht auf die Teilnahme an rechtmäßigen Arbeitskämpfen gehört, nichtig sind. Außerdem entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein Verzicht auf wesentliche Grundrechte rechtlich unwirksam ist.
Deshalb hat die GDL alle Arbeitgeber, die die Forderungen zum Flächentarifvertrag BuRa-LfTV erhalten haben, abgemahnt und zu Folgendem aufgefordert:
1. Es ist vom Arbeitgeber zu unterlassen, GDL-Mitglieder aufzufordern, solche Erklärungen zu unterschreiben. 2. Sollte dies bereits geschehen sein, hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten darüber in Kenntnis zu setzen, dass diese Erklärungen unwirksam sind, und den Beschäftigten, die eine solche Erklärung unterschrieben haben, keine negativen Konsequenzen erwachsen.
Die GDL fordert die Arbeitgeber auf, solche Einschüchterungsversuche zu unterlassen. Stattdessen sollten sie ihre Verweigerungshaltung aufgeben und der GDL verhandlungsfähige Angebote vorlegen. Die GDL sichert allen betroffenen Kollegen ggf. unverzüglich Rechtschutz zu.
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