6. Februar 2011 Die Teilnahme des ehemaligen US-Präsidenten George W. Bush an einer am 11. Februar geplanten Wohltätigkeitsveranstaltung in Genf wurde abgesagt.
Laut Zeitungsberichten soll der Grund dafür in Befürchtungen von Protesten und gegen ihn angekündigten Strafanzeigen liegen. ECCHR und das New Yorker Center for Constitutional Rights (CCR) hatten kurz zuvor eine Pressekonferenz zum Bush-Besuch angekündigt. Sie hatten für zwei Opfer des US-Folterprogrammes nach dem 11. September 2001 Strafanzeigen in Genf vorbereitet.
Die jeweils 2500 Seiten umfassenden Anzeigen wurden von mehr als 50 Organisationen aus der ganzen Welt sowie den Friedensnobelpreisträgern Shirin Ebadi und Pérez Esquivel wie auch von den ehemaligen UN-Sonderberichterstattern Theo van Boven und Leandro Despouy unterstützt.
Die Beweismittel umfassen Dokumente zum Folterprogramm nach dem 11.9.2001, insbesondere zu der Verantwortlichkeit höchster amerikanischer Offizieller, darunter Ex-Präsident Bush. Bush werden unter anderem Verstöße gegen die UN-Antifolterkonvention vorgeworfen. Eine Immunität für ehemalige Regierungschefs ist bei der Begehung von Folterungen ausgeschlossen. Die Antifolterkonvention verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten, gegen Verdächte von Folterstraftaten zu ermitteln, unabhängig davon, ob es sich um den ehemaligen Präsidenten, Regierungs- oder Geheimdienstmitarbeiter, Soldaten oder Polizisten handelt.
Die USA sind als Unterzeichnerstaat der Antifolterkonvention ebenso zur Strafverfolgung verpflichtet, wie europäische Staaten. Sollten die Verantwortlichen des Folterprogrammes in den USA weiterhin straflos bleiben, werden ECCHR und CCR bei allen weiteren sich bietenden Gelegenheiten auf Strafverfolgungsmaßnahmen im Ausland drängen. Zwei Verfahren laufen momentan zum US-Folterprogramm in Spanien.
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