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Entschädigungsklage gegen Daimler Benz in den USA angenommen
19.05.2011 | 18:51 Uhr

PRESSERKLÄRUNG

Entschädigungsklage gegen Daimler Benz wegen argentinischer Menschenrechtsverbrechen wurde in den USA angenommen

19. Mai 2011
Am 18. Mai entschied ein US-Berufungsgericht (United States Court of Appeal for the Ninth Circuit in Pasadena), dass die Gerichte in San Fransisco für die Klage von Angehörigen verschwundener Gewerkschafter aus Argentinien gegen die DaimlerChrysler AG zuständig sind. Das Unternehmen muss sich nun auf einen Prozess wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit insbesondere Verschwindenlassen und Mord in mehreren Fällen vorbereiten.

2004 reichten 22 argentinische Angehörige eine Entschädigungsklage gegen die DaimlerChrysler AG in den USA ein. Die Klage stütze sich auf ein US-amerikanisches Gesetz aus dem Jahr 1789. Die Kläger machten geltend, dass leitende Manager in Mercedes-Benz Argentinien Werken an dem Verschwindenlassen und der Tötung kritischer Gewerkschafter durch argentinische Sicherheitskräfte beteiligt waren. Sie forderten damit von DaimlerChrysler Verantwortung für die Verstrickung des Unternehmens in die Verbrechen der Argentinischen Militär Junta (1976-1984) zu übernehmen. Der Fall wurde von der Journalistin Gaby Weber für das deutsche Fernsehen und Radio (ARD) recherchiert.

Im August 2009 wurde diese Klage vom District Court in San Francisco mit der Begründung abgewiesen, dass das Gericht nicht für die Klage zuständig sei. Dieses Urteil wurde nun von der höheren Instanz aufgehoben. Das Verfahren wird nun fortgeführt. DaimlerChrysler muss sich nun mit den schweren Vorwürfen auseinandersetzen und kann sich nicht mehr hinter technischen Zuständigkeitsfragen verstecken.

Das ECCHR unterstützt die Angehörigen der verschwundenen Gewerkschafter seit langem. Wolfgang Kaleck, General Sekretär des ECCHR, reichte als Anwalt der Opfer 2000 eine Strafanzeige gegen einen einzelnen Manager von Mercedes Benz Argentinien wegen dessen Rolle beim Verschwinden der Gewerkschafter ein. Dieses Verfahren wurde eingestellt. Jedoch werden derzeit Strafermittlungen in dem Fall in Argentinien angestellt. Sowohl die argentinischen als auch das US-amerikanische Verfahren hat das ECCHR mit Expertengutachten unterstützt.

Wolfgang Kaleck begrüßt die Entscheidung des Berufungsgerichts: “Diese Entscheidung eröffnet den argentinischen Gewerkschaftern und ihren Angehörigen eine späte Chance auf Gerechtigkeit.“

Weitere Informationen unter:

ECCHR, Miriam Saage-Maaß, saage-maasz@ecchr.eu:, Tel: 0151 /16751885
US Attorney: Terry Collingsworth, 202-543-5811, 202-255-2198 (cell)
Gaby Weber, in Berlin 0179 2993800, www.gabyweber.com/prozesse




 
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