Die Schweizer Bevölkerung betrachtet Patente auf Lebensmittel äusserst kritisch. Wie eine repräsentative Umfrage der Erklärung von Bern und Swissaid zeigt, sind zwei Drittel grundsätzlich gegen die Patentierbarkeit von Nutzpflanzen und fast jede/r Zweite würde, vor die Wahl gestellt, auf den Kauf patentierter Früchte und Gemüse verzichten. Diese Ablehnung zielt auch auf Produkte des Agrokonzerns Syngenta, dessen Patent für Melonen mit „angenehmem Geschmack“ im April dieses Jahres vom Europäischen Patentamt bestätigt wurde.
Nichtregierungsorganisationen, Regierungen sowie Bauern- und Züchterverbände wehren sich schon seit Jahren gegen die Patentierbarkeit von Nutzpflanzen. Patente monopolisieren den Lebensmittelmarkt und nehmen den ZüchterInnen die Möglichkeit, frei auf Pflanzenmaterial für die Weiterzucht zurückzugreifen. Dies behindert Innovationen und somit längerfristig auch unsere Ernährungssicherheit. Weil immer mehr auch konventionell gezüchtete Pflanzen patentiert werden, hat die Problematik in den letzten Jahren an Dynamik und Relevanz gewonnen.
Konsumierende fordern Deklaration patentierter Früchte und Gemüse Auch Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sehen diese Entwicklung kritisch. Gemäss einer von der EvB und Swissaid in Auftrag gegebenen Isopublic-Umfrage lehnen zwei Drittel die Patentierbarkeit von Nutzpflanzen generell ab. 68 Prozent wünschen sich eine klare Kennzeichnung patentierter Früchte und Gemüse und knapp 50 Prozent würden auf den Kauf solcher Lebensmittel verzichten. Diese „Abstimmung mit dem Portemonnaie“ ist heute aber nicht möglich, da patentierte Gemüse und Früchte im Laden nicht als solche erkennbar sind.
Umstrittenes Patent für die Melone mit dem angenehmen Geschmack Syngenta lässt weltweit am drittmeisten konventionelle Nutzpflanzen patentieren. Ein besonders umstrittenes Syngenta-Patent wurde diesen April nach der Rückweisung eines Einspruches vom Europäischen Patentamt bestätigt: Die Melone mit dem angenehmen, „herb-erfrischend-sauer-süssen“ Geschmack. Syngenta beansprucht mit der Patentierung Anspruch auf die Samen und Früchte aller Melonen, mit einem bestimmten Säure- und Zuckergehalt sowie einem bestimmten ph-Wert. Diese Melonen sind nicht das Resultat moderner Gentechnik. Syngenta brauchte nur bestehende Melonensorten mit gängigen Methoden miteinander zu kreuzen und dann zu selektionieren. Nach den gleichen Prinzipien werden weltweit Gemüse- und Früchtesorten gezüchtet, ohne dass diese ein Patent bekommen.
EvB und Swissaid fordern: auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene ein Verbot von Patenten auf Nutzpflanzen. dass Schweizer Detailhändler keine patentierten Gemüse und Früchte mehr in ihr Sortiment aufnehmen oder diese zumindest mit einer entsprechenden Kennzeichnung versehen.
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