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OECD-Leitsätze bleiben ungenügend
12.08.2011 | 15:45 Uhr

Bern, 25.05.2011 - Am heutigen 25. Mai verabschiedet die OECD-Ministerkonferenz in Paris die neuen Leitsätze für multinationale Unternehmen. Inhaltlich brachte die Revision einige Verbesserungen. Die Bestimmungen zu ihrer Umsetzung hingegen bleiben völlig ungenügend. Verschiedene Organisationen verlangen von der Schweiz konkrete Massnahmen, damit die Leitsätze wirksam und unparteiisch umgesetzt werden.

Die OECD-Leitsätze sind breit abgestützte Empfehlungen an multinationale Konzerne für ein verantwortungsbewusstes soziales und ökologisches Verhalten. Die nun abgeschlossene Revision führte zu inhaltlichen Verbesserungen, doch die Massnahmen für ihre Umsetzung bleiben mangelhaft. So scheiterte der Versuch, die in den einzelnen Ländern zuständigen Stellen (Nationale Kontaktpunkte) zu stärken. Die Schweiz gehörte zu jenen Ländern, die sich am vehementesten gegen verbindlichere Regeln wehrten. Sie blieb damit ihrer Haltung treu, bei gegen Multis eingereichten Beschwerden sich möglichst passiv zu verhalten, wie kürzlich der Fall Triumph zeigte. Die revidierten Leitsätze verpflichten die nationalen Stellen weder dazu, in Streitfällen klare Empfehlungen zu formulieren, noch allfällige Verstösse gegen die Leitsätze zu benennen oder sich einer externen Kontrolle zu unterziehen. Für Unternehmen, die gegen die Leitsätze verstossen oder sich weigern, mit den nationalen Kontaktpunkten zusammenzuarbeiten, sind keinerlei Sanktionen vorgesehen.

Ob die revidierten Leitsätze Papier bleiben oder nicht, hängt auch in Zukunft vom politischen Willen in den einzelnen Ländern ab. Die neuen Standards fordern die Kontaktpunkte auf, sich eine institutionelle Form zu geben und unparteiisch und objektiv vorzugehen, um bei Sozialpartnern und NGOs Vertrauen zu schaffen. Der Schweizer Kontaktpunkt, der beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) angesiedelt ist, welches der Privatwirtschaft nahe steht, erfüllt diese Kriterien nicht. Um unabhängiger, glaubwürdiger und politisch kohärenter zu arbeiten, muss er seine Trägerschaft überprüfen und – ähnlich wie die britische und holländische Stelle – weitere Bundesämter und die Zivilgesellschaft einbeziehen.

Um den revidierten Leitsätzen Nachhalt zu verschaffen und Beschwerden effizienter behandeln zu können, sollte das Seco auch mehr Ressourcen und Knowhow einsetzen und den Zugang für die Opfer von Menschenrechts- und Umweltverstössen im Süden erleichtern. Tut es dies nicht, riskiert die Schweiz eine Blossstellung bei der OECD.

Die wichtigste inhaltliche Verbesserung ist die Aufnahme eines speziellen Kapitels über Menschenrechte. Es orientiert sich an den Arbeiten von John Ruggie, des Uno-Sonderbeauftragten für Unternehmen und Menschenrechte. Es fordert alle Unternehmen und ihre Tochterfirmen auf, die international anerkannten Menschenrechte überall auf der Welt bei allen Operationen und Geschäftsbeziehungen zu respektieren, auch gegenüber Lieferanten und Vertragsunternehmen. Die Firmen werden angehalten, Schritte zu unternehmen, um ihrer Sorgfaltpflicht (due diligence) nachzukommen und negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte vorzubeugen.

Inakzeptabel ist, dass die Leitsätze die Unternehmen nicht dazu verpflichten, bei Projekten vorgängig die einheimische Bevölkerung zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen. Gerade bei Projekten der Rohstoffindustrie leidet diese Bevölkerung oft unter massiven Eingriffen in ihren Lebensraum.

Für weitere Informationen:
Michel Egger, Alliance Sud, 021 612 00 98 ; 079 599 97 30.
Danièle Gosteli Hauser, Amnesty International, Tel. 031 307 22 22
Christa Luginbühl, Erklärung von Bern, Tel. 044 277 70 19
Stephan Suhner, Arbeitsgruppe Schweiz Kolumbien, Tel. 079 409 10 12

Medienmitteilung von Alliance Sud, Amnesty International, Arbeitsgruppe Schweiz Kolumbien und Erklärung von Bern.

Mitunterzeichnet haben Brot für alle, Fastenopfer, Pro Natura, Swissaid und Travail Suisse.

Detaillierte Analysen der Revision: oecdwatch.org; www.amnesty.org/en/library/info/IOR30/001/2011/en



Link:  Erklärung von Bern

 
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