Am 9. November 2011 hat die 9. Kammer des Berufungsgerichts in San Francisco/ USA den Antrag der Daimler AG auf eine erneute Anhörung (“en banc”) verworfen. Damit ist nun der Weg frei für ein ziviles Gerichtsverfahren gegen den deutschen Autobauer wegen seiner Beteiligung an den Menschenrechtsverletzungen in Argentinien während der Militärdiktatur (1976-83). Damals waren 14 Betriebsräte im Mercedes-Werk in González Catán “verschwunden”, d.h. sie sind ermordet worden. Mercedes-Manager sind in mehrere Fälle, in denen es um den Raub von Babys aus den Folterkammern geht, verwickelt.
Nachdem sich deutsche und argentinische Gerichte geweigert haben, diese Fälle strafrechtlich aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, haben die Hinterbliebenen im Jahr in den USA 2004 Klage gegen die Daimler AG erhoben. Grundlage ist das Alien Tort Claims Act.
Zunächst hatten die Gerichte in Kalifornien die geogaphische Zuständigkeit verneint, zuletzt am 28. August 2009, da es angeblich ein "alternatives Forum" gäbe (Argentinien und / oder Deutschland). Dieses Urteil wurde im Mai 2010 annulliert und jetzt auch das letzte Rechtsmittel von Daimler verworfen.
Innerhalb eines Monats landet der Fall beim Gericht in San Francisco. “Dann wird das Unternehmen”, so der US-Opferanwalt Terry Collingworth aus Washington, “Rede und Antwort für das Geschehene stehen müssen. Endlich!”
Meldung von Gaby Weber vom 9.11.2011
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