Das EU-Gericht hat in erster Instanz ein Bußgeld gegen den deutschen Pharmakonzern BASF reduziert. Die Strafzahlung wegen eines Vitaminkartells wurde um rund 20 Prozent gesenkt, da die EU-Kommission bei der ersten Berechnung Fehler gemacht hatte.
Wie die ftd berichtete, muss statt der ursprünglichen 296 Mio. Euro das Ludwigshafener Unternehmen jetzt nur noch 237 Mio. Euro zahlen, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch. Die EU-Kommission, die das Bußgeld im November 2001 verhängte, habe nicht stichhaltig dargelegt, dass die BASF bei dem Kartell einer der zwei Anstifter und Anführer gewesen sei, hieß es in dem Urteil.
BASF hatte im Dezember 2001 Berufung gegen die Kommissionsentscheidung eingelegt und eine Annullierung gefordert. Dies lehnten die Richter ab. Der Konzern hat nun aber noch die Möglichkeit, binnen zwei Monaten vor das höchste EU-Gericht, den Europäischen Gerichtshof (EuGH), zu ziehen. Wegen verbotener Preisabsprachen bei Vitaminen hatte die EU-Kommission das bis dahin höchste Bußgeld in einem europäischen Kartellverfahren verhängt. Acht beteiligte Konzerne wurden zur Zahlung von insgesamt 855,22 Mio. Euro verurteilt.
Der Löwenanteil entfiel auf den Schweizer Konzern Hoffmann-La Roche mit 462 Mio. Euro. Die Kartellabsprachen bezogen sich auf verschiedene Vitamine, die in Getreideflocken, Keksen, Getränken und anderen Produkten enthalten sind. Nach Auffassung der Kommission waren die ermittelten acht Kartelle zwischen September 1989 und Februar 1999 aktiv. Wegen der gleichen Verstöße hatten die betroffenen Firmen bereits Bußgelder über insgesamt knapp 1,5 Mrd. $ in den USA zahlen müssen.
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