Verwaltungsgericht stoppt CO-Pipeline von BAYER
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied heute, dass die Genehmigung der Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld rechtswidrig ist, weil die Erdbebensicherheit des Projekts nicht ausreichend geprüft wurde. Die Pipeline darf somit nicht in Betrieb genommen werden. Ein Gutachten des Kreises Mettmann war zu dem Ergebnis gekommen, dass mehr als 140.000 Menschen durch einen Bruch der Leitung gefährdet sind.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die die Bürgerproteste Anfang 2006 initiiert hatte, fordert nun ein Ende des Projekts: „Wir beglückwünschen die Kläger und die Bürgerinitiativen zu diesem großen Erfolg! Nun ist der Moment gekommen, dieses unselige Vorhaben zu beerdigen. Statt das Krefelder Werk von Dormagen aus zu versorgen, kann BAYER die sowieso benötigte neue CO-Produktionsanlage in Krefeld bauen und auf die Pipeline verzichten“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG.
Die Inbetriebnahme der Leitung ist seit Jahren ausgesetzt, da das Oberverwaltungsgericht Münster schon im Dezember 2007 erhebliche Zweifel an der Gemeinnützigkeit des Projekts geäußert hatte. Durch den heutigen Gerichtsbeschluss wird sich das Genehmigungsverfahren erneut um Jahre verzögern. Von Mitarbeitern des Unternehmens war in jüngster Zeit zu hören, dass der BAYER-Vorstand im Fall einer erneuten gerichtlichen Schlappe neu über das Projekt befinden will. Gegen die Pipeline liegen mehr als 40 weitere Klagen vor.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte zur Pipeline mehrfach Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht. Zudem wurden von den Bürgerinitiativen entlang der Trasse mehr als 110.000 Unterschriften gesammelt. Die Feuerwehren haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sie der Bevölkerung im Fall eines Leitungsbruchs nicht helfen könnten.
Die ursprüngliche Planung von BAYER sah vor, das giftige Gas über 67 km durch dichtbesiedeltes Gebiet zu leiten – ein gefährlicher Präzedenzfall. Die Aussage des Konzerns, wonach „Pipelines sowohl unter Sicherheits- als auch unter Umweltaspekten das beste Transportmittel“ sind, suggeriert, dass durch die Pipeline andere Transporte - z.B. per Schiff oder Lkw - überflüssig werden. Dies wurde auch wiederholt im Landtag oder von Vertretern der IG BCE geäußert. Tatsächlich finden jedoch keine nennenswerten CO-Transporte statt. Nach Auffassung der Coordination gegen BAYER-Gefahren muss das bislang geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, unbedingt erhalten bleiben.
Schon im Dezember 2004 hatte BAYER mit der Firma Linde einen Vertrag über die langfristige Lieferung von CO geschlossen. Die Vereinbarung galt auch für die Belieferung des Krefelder Werks, obwohl zu diesem Zeitpunkt weder das Gesetz im Landtag zum Bau einer Pipeline, geschweige denn eine Genehmigung vorlag. Durch den jüngst angekündigten Bau neuer Kunststoff-Produktionsanlagen in Dormagen fällt dort kein überschüssiges Kohlenmonoxid mehr an, weswegen so oder so eine neue CO-Anlage benötigt wird.
alle Informationen zur Kampagne: www.cbgnetwork.org/1968.html
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